Kärwa woar

Obiges Foto ist aus 2018

 

 

„Quecken-Pelzer“ Kärwa 2020

Quecken

 Die Quecke, manchmal auch Haargerste genannt, ist ein unscheinbares Wildgras, das aber lange unterirdische Wurzeln ausbildet. Selbst kleinste Teilstücke bringen neue Pflanzenexemplare hervor und machen die Unkrautbekämpfung sehr arbeitsintensiv – auch zum Leidwesen von Hobbygärtnern. Die stark wuchernden Gräser mussten früher auf den Äckern mühsam von Hand mit der Queckenhake entfernt und auf Queckenhaufen gesammelt werden. Da konnte schon der Eindruck entstehen, das die Eltersdorfer auf ihren sandigen und unfruchtbaren Feldern nicht Getreide, sondern Quecken veredelten „pelzten“.

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Die Elterdorfer nehmen den nachbarlichen Spott bis heute mit Humor und verweisen gerne auf die Bedeutung des althochdeutschen Wortes „queck“, nämlich „kräftig“, „lebendig“ und „zäh“. Darin spiegelt sich für die Eltersdorfer ihr starke Überlebenswillen und ihr starkes Traditionsbewußtsein. Selbst von einer globalen Pandemie haben es sich die Eltersdorfer Kärwasbuschen und Kärwasmadli nicht nehmen lassen, ihre Egidienkirchweih den Umständen entsprechend zu feiern und ihren Kärwasbaum aufzustellen. So grüßen die Eltersdorfer „Quecken-Pelzer“ Gott und die Welt.

 Wir haben schon ganz andere Krisen gemeistert seit unserer ersten urkundlichen Erwähnung zusammen mit Großgründlach vor 999 Jahren auf einer von Kaiser Heinrich II. persönlich am 13. November 1021 unterzeichneten Siftungsurkunde für das neugegründete Bistum Bamberg. Von Not- und Krisenzeiten oft arg gebeutelt prägt die Eltersdorfer zugleich ein tiefes Gottvertrauen und eine große Lebensfreude. Die Egidiengemeinde mit Kirchen- und Posaunenchor, der Männergesangverein 1890, das örtliche Musik- und Jugendorchester 1967, aber auch der Eltersdorfer Sport-Club 1926, die Soldatenkameradschaft 1876, der offizielle Fanclub des 1.FCN, der Schachclub und die Schützengesellschaft Eltersdorf 1913 geben ein beredtes Zeugnis von unserem außergewöhnlichen Gemeinschaftsgeist.

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Schenkungsurkunde 1021

 

Schenkungsurkunde des Kaisers Heinrich II. (HRR) vom 13. November 1021. Der Text lautet übersetzt: Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Heinrich, von Gottes Gnaden erhabener römischer Kaiser. Unsere Vorgänger, die Könige und Kaiser, haben uns, indem sie die göttlichen Kirchen aus ihren zugewachsenen Gütern bereicherten, Beispiele gegeben, durch deren Befolgung wir hoffen, des himmlischen Reiches teilhaftig zu werden. Deshalb sei allen Christgläubigen dem gegenwärtigen Zeitalter wie auch den folgenden Geschlechtern bekannt gemacht, dass wir für unser Seelenheil alle zum Wirtschaftshof Uraha (Aurach) gehörigen und dienenden Güter, die bayerischem Recht unterworfen sind, nämlich den Forst zwischen der Suabaha (Schwabach) und der Pagenza (Pegnitz) und die Dörfer Crintilaha (Großgründlach), Waltgeresbrunnun (Walkersbrunn), Altrihesdorf (Eltersdorf), Heribretesdorf (Herpersdorf), benannte und unbenannte, bebaute und unbebaute Ländereien, überhaupt alle Nutzungen, die zu dem genannten Wirtschaftshof gehören, im Nortgowe (Nordgau) und in der Grafschaft des Grafen Heinrich, der Bamberger Kirche übereignet haben, und zwar unter der Bedingung, dass der verehrungswürdige Bischof dieser Kirche Eberhard und seine Nachfolger freie Gewalt haben sollen, diese Güter zu besitzen, zu vertauschen und was immer sie damit zum Nutzen des Bistums tun wollen, ohne dass das Hindernis eines Einspruchs bestünde. Und damit diese unsere kaiserliche Schenkung eine feste und ungestörte Autorität behält, haben wir diese darüber ausgestellte Urkunde mit eigener Hand bestätigt und befohlen, sie durch Aufdruck unseres Siegels zu beglaubigen. Handzeichen Heinrichs, erhabenen römischen Kaisers. Der Kanzler Gunther hat es in Vertretung des Erzkaplans Aribo bestätigt. Gegeben am 13. November der 5. Indiktion, im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1021 und im 20. Jahre des Herrn Heinrich II. als König, im 7. als Kaiser. Geschehen zu Augsburg. Glücklich Amen.